Vermögensschadenhaftpflicht: unabhängige Beratung in Potsdam

Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) zahlt, wenn ein Beratungsfehler, eine versäumte Frist oder eine falsche Auskunft deine Kunden Geld kostet, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorliegt. Max Weber Finanzberatung klärt mit dir in Potsdam, welche Summe du wirklich brauchst, und sorgt für den Nachweis gegenüber Kammer, IHK oder Auftraggeber.

  • Beratung für dich kostenlos, von A bis Z
  • An keine Gesellschaft gebunden, zugelassen nach § 34d und § 34f GewO
  • In Potsdam vor Ort oder bequem per Video
Max Weber, Dein persönlicher Berater

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

    Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt echte Vermögensschäden, die Dritten durch Pflichtverletzungen, Beratungsfehler oder Versäumnisse in deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Für viele Kammerberufe und Vermittler ist sie Pflicht, mit gesetzlicher Mindestversicherungssumme. Wir beraten dazu in Potsdam und im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

  • Wer braucht sie?

    Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Immobilien- und Hausverwalter, Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Personen- und Sachschäden im Büroalltag deckt dagegen die Betriebshaftpflicht.

  • Was kostet dich unsere Beratung?

    Sie bleibt für dich kostenfrei. Wir werden ausschließlich über die Provision des Versicherers bezahlt, einen Aufschlag auf deinen Beitrag gibt es dadurch nicht.

  • Dein nächster Schritt

    Sag uns Beruf, ungefähren Umsatz und wer einen Nachweis von dir verlangt. Wir melden uns persönlich.

    Angebot anfordern

Zahlen, die du kennen solltest

1.564.610 €Mindestversicherungssumme je Schadenfall für Versicherungsvermittler; für alle Fälle eines Jahres gelten 2.315.610 €. Die Beträge werden per EU-Verordnung angepasst.§ 12 Abs. 2 VersVermV i. V. m. Delegierter Verordnung (EU) 2024/896
500.000 €Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall für Wohnimmobilienverwalter, 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.§ 15 Abs. 2 MaBV
250.000 €Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall für Rechtsanwälte und Steuerberater. Viele Mandanten und Auftraggeber verlangen deutlich mehr.§ 51 Abs. 4 BRAO, § 52 Abs. 1 DVStB

Unser Büro
in Potsdam

Persönliche Beratung in Potsdam, für Menschen aus Werder (Havel) und dem ganzen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Termine nach Absprache, auch abends, bei dir zu Hause oder per Video.

Was prüfen wir bei deiner Vermögensschadenhaftpflicht?

Wir prüfen, ob die versicherte Tätigkeit deinen Beruf vollständig und aktuell beschreibt, ob die Summe oberhalb der Mindestversicherungssumme zu deinen Auftragsgrößen passt und welche Bedingungen im Schadenfall den Unterschied machen. Danach vergleichen wir mehrere Anbieter und begründen dir unsere Empfehlung schriftlich.

  1. Versicherte Tätigkeit

    Jede Tätigkeit muss in der Police stehen, auch Nebenleistungen wie die Vermittlung von Finanzanlagen oder die Verwaltung fremder Objekte. Was fehlt, ist nicht versichert.

    • Berufsbild
    • Nebentätigkeiten
    • Pflichtversicherung
  2. Summe und Selbstbehalt

    Die passende Summe leiten wir aus deinen größten Aufträgen und dem Umsatz ab, samt Jahreshöchstleistung und Selbstbehalt.

    • Mindestversicherungssumme
    • Jahresumsatz
    • Selbstbehalt
  3. Bedingungen, Vergleich und Nachweis

    Rückwärtsdeckung für frühere Fehler, Nachhaftung nach Berufsende und Abwehrkosten unterscheiden die Tarife. Nach dem Vergleich stellen wir den Nachweis für IHK, Kammer oder Auftraggeber bereit.

    • Rückwärtsdeckung
    • Nachhaftung
    • Versicherungsnachweis

Wie läuft die Beratung ab?

Ob du gründest, eine Zulassung beantragst oder eine alte Police prüfen willst: Wir fangen bei deinem Berufsalltag an. Danach erklären wir dir, welche Klauseln zählen, holen Angebote spezialisierter Versicherer ein und besprechen sie im zweiten Termin. Fristen von IHK oder Kammer planen wir von Anfang an ein.

  1. Dein Berufsalltagkostenlos · unverbindlich

    In Potsdam oder per Video: Tätigkeiten, Umsatz, bestehende Police und wer welche Summe von dir verlangt.

  2. Was im Schadenfall zähltverständlich erklärt

    Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Selbstbehalt: Wir erklären dir die Unterschiede, dann fragen wir an.

  3. Empfehlung und Entscheidungim Folgetermin

    Summen, Bedingungen und Beiträge nebeneinander, mit einer klaren Empfehlung. Du entscheidest, danach stellen wir den Antrag.

  4. Nachweis und Anpassunglaufend

    Du bekommst den Nachweis. Kommen Umsatz oder Tätigkeiten dazu, passen wir die Deckung an.

Für welche Berufe in Potsdam ist die VSH-Beratung gedacht?

Für Selbstständige und Unternehmen aus Potsdam, Werder (Havel) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, deren Arbeit im Rat, in der Vermittlung oder in der Verwaltung fremder Interessen besteht. Als Vermittler mit eigener Zulassung nach § 34d und § 34f GewO kennen wir die Pflichtversicherung aus erster Hand.

Max Weber,
vom Erzieher zum Finanzberater

Max hat selbst erlebt, wie sich einseitige Beratung anfühlt. Heute berät er so, wie er es sich damals gewünscht hätte.

Porträtfoto von Max Weber, Dein persönlicher Berater in Potsdam
Max WeberUnabhängiger Finanzberater und Versicherungsmakler

Mein Weg

Bevor ich Finanzberater wurde, habe ich mehrere Jahre als Erzieher gearbeitet. Mein Bedürfnis, Menschen weiterzuhelfen, stammt aus dieser Zeit und ist bis heute geblieben.

Den Wendepunkt habe ich nicht gesucht. Ich wurde jahrelang ausschließlich von einer einzigen Gesellschaft beraten und merkte erst spät, dass meine Investmentanlage im Rentenfall höchstens für fünf Jahre gereicht hätte. Ab diesem Zeitpunkt habe ich mich gründlich mit Geld, Wirtschaft und Kapitalmärkten beschäftigt, um nie wieder in eine solche Situation zu kommen.

Heute berate ich gemeinsam mit meinem Team meine Mandanten als unabhängiger Makler und sorge dafür, dass Menschen ihre finanziellen Entscheidungen mit Klarheit und Vertrauen treffen.

Ich berate so, wie ich es mir damals selbst gewünscht hätte: ehrlich, verständlich und mit echtem Interesse an deiner Situation. Ich empfehle, statt zu verkaufen.

Max Weber im Beratungsgespräch

Lieber direkt sprechen?

Sprechzeiten: Mo bis So 9 bis 20 Uhr. In Potsdam, bei dir zu Hause oder per Video.

Lass uns über
deine Finanzen sprechen

Erzähl uns kurz, worum es geht: ein Vertrag, den du prüfen lassen willst, ein Ziel, das du angehen möchtest, oder einfach der Wunsch nach Überblick. Wir melden uns persönlich bei dir.

Bitte gib deinen Vor- und Nachnamen ein.

Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein, zum Beispiel name@beispiel.de.

Nur nötig, wenn du einen Rückruf möchtest.

Bitte gib eine Telefonnummer mit Vorwahl ein.

Du bist unsicher? Lass das Feld einfach frei.

Zum Beispiel: bestehende Verträge, geplanter Hauskauf, Fragen zur Rentenlücke.

Wunsch-Kontaktweg optional
Wunsch-Zeit für den Rückruf optional

Bitte bestätige die Datenschutzerklärung, damit wir deine Anfrage bearbeiten dürfen.

Wir melden uns persönlich. Deine Daten geben wir nicht an Dritte weiter.

Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?

Versichert sind echte Vermögensschäden Dritter, die aus einem Fehler in deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, etwa eine falsche Empfehlung, eine übersehene Frist oder eine fehlerhafte Berechnung. Dazu kommt passiver Rechtsschutz: Der Versicherer prüft Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab.

Was ist ein Vermögensschaden, zum Beispiel?

Ein Hausverwalter vergisst, eine Mieterhöhung fristgerecht zu verschicken, und dem Eigentümer entgehen Einnahmen. Ein Berater empfiehlt eine falsche Förderung, und der Kunde verliert den Zuschuss. Niemand ist verletzt, nichts ist kaputt, trotzdem fehlt Geld. Genau für solche Fälle ist die VSH gedacht.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Das hängt von Beruf, Jahresumsatz, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Zahlweise ab. Ein Einzelvermittler zahlt deutlich weniger als ein Büro mit mehreren Beratern. Eine höhere Summe als die Mindestsumme kostet oft nur einen kleinen Aufschlag; wir zeigen dir die Staffel im Vergleich.

Wer haftet bei einem Vermögensschaden?

Zunächst du selbst oder deine Gesellschaft, mit dem gesamten Vermögen. Die VSH übernimmt die berechtigte Forderung bis zur Versicherungssumme und trägt die Kosten, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen sind nach den Bedingungen ausgeschlossen, dafür zahlt grundsätzlich keine Versicherung.

Beratet ihr auch Berufsträger außerhalb von Potsdam?

Ja. Wir beraten im ganzen Landkreis Potsdam-Mittelmark, etwa in Werder (Havel), und auf Wunsch bundesweit per Video, denn bei der VSH entscheiden die Unterlagen, nicht der Ort. Persönlich treffen wir dich in Potsdam oder direkt in deiner Kanzlei oder deinem Büro.

Rechtsgrundlagen & Quellen