
Vermögensschadenhaftpflicht: unabhängige Beratung in Potsdam
Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) zahlt, wenn ein Beratungsfehler, eine versäumte Frist oder eine falsche Auskunft deine Kunden Geld kostet, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorliegt. Max Weber Finanzberatung klärt mit dir in Potsdam, welche Summe du wirklich brauchst, und sorgt für den Nachweis gegenüber Kammer, IHK oder Auftraggeber.
- Beratung für dich kostenlos, von A bis Z
- An keine Gesellschaft gebunden, zugelassen nach § 34d und § 34f GewO
- In Potsdam vor Ort oder bequem per Video

Das Wichtigste in Kürze
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt echte Vermögensschäden, die Dritten durch Pflichtverletzungen, Beratungsfehler oder Versäumnisse in deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Für viele Kammerberufe und Vermittler ist sie Pflicht, mit gesetzlicher Mindestversicherungssumme. Wir beraten dazu in Potsdam und im Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Immobilien- und Hausverwalter, Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten. Personen- und Sachschäden im Büroalltag deckt dagegen die Betriebshaftpflicht.
Sie bleibt für dich kostenfrei. Wir werden ausschließlich über die Provision des Versicherers bezahlt, einen Aufschlag auf deinen Beitrag gibt es dadurch nicht.
Sag uns Beruf, ungefähren Umsatz und wer einen Nachweis von dir verlangt. Wir melden uns persönlich.
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Zahlen, die du kennen solltest
Unser Büro
in Potsdam
Persönliche Beratung in Potsdam, für Menschen aus Werder (Havel) und dem ganzen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Termine nach Absprache, auch abends, bei dir zu Hause oder per Video.

14482 Potsdam
Was prüfen wir bei deiner Vermögensschadenhaftpflicht?
Wir prüfen, ob die versicherte Tätigkeit deinen Beruf vollständig und aktuell beschreibt, ob die Summe oberhalb der Mindestversicherungssumme zu deinen Auftragsgrößen passt und welche Bedingungen im Schadenfall den Unterschied machen. Danach vergleichen wir mehrere Anbieter und begründen dir unsere Empfehlung schriftlich.
- Versicherte Tätigkeit
Jede Tätigkeit muss in der Police stehen, auch Nebenleistungen wie die Vermittlung von Finanzanlagen oder die Verwaltung fremder Objekte. Was fehlt, ist nicht versichert.
- Summe und Selbstbehalt
Die passende Summe leiten wir aus deinen größten Aufträgen und dem Umsatz ab, samt Jahreshöchstleistung und Selbstbehalt.
- Bedingungen, Vergleich und Nachweis
Rückwärtsdeckung für frühere Fehler, Nachhaftung nach Berufsende und Abwehrkosten unterscheiden die Tarife. Nach dem Vergleich stellen wir den Nachweis für IHK, Kammer oder Auftraggeber bereit.
Wie läuft die Beratung ab?
Ob du gründest, eine Zulassung beantragst oder eine alte Police prüfen willst: Wir fangen bei deinem Berufsalltag an. Danach erklären wir dir, welche Klauseln zählen, holen Angebote spezialisierter Versicherer ein und besprechen sie im zweiten Termin. Fristen von IHK oder Kammer planen wir von Anfang an ein.
- Dein Berufsalltag
In Potsdam oder per Video: Tätigkeiten, Umsatz, bestehende Police und wer welche Summe von dir verlangt.
- Was im Schadenfall zählt
Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Selbstbehalt: Wir erklären dir die Unterschiede, dann fragen wir an.
- Empfehlung und Entscheidung
Summen, Bedingungen und Beiträge nebeneinander, mit einer klaren Empfehlung. Du entscheidest, danach stellen wir den Antrag.
- Nachweis und Anpassung
Du bekommst den Nachweis. Kommen Umsatz oder Tätigkeiten dazu, passen wir die Deckung an.
Für welche Berufe in Potsdam ist die VSH-Beratung gedacht?
Für Selbstständige und Unternehmen aus Potsdam, Werder (Havel) und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, deren Arbeit im Rat, in der Vermittlung oder in der Verwaltung fremder Interessen besteht. Als Vermittler mit eigener Zulassung nach § 34d und § 34f GewO kennen wir die Pflichtversicherung aus erster Hand.
- Versicherungs- und FinanzanlagenvermittlerOhne Nachweis der Berufshaftpflicht gibt es keine Erlaubnis nach § 34d oder § 34f GewO. Wir kennen die Mindestsummen und liefern dir den Nachweis für die IHK.
- Hausverwalter und KammerberufeWohnimmobilienverwalter, Steuerberater und Rechtsanwälte haben gesetzliche Mindestsummen. Wir prüfen, ob sie zu deinen Mandaten passen.Zur Gewerbeversicherung
- Unternehmensberater und IT-DienstleisterKeine Pflicht, aber echtes Risiko: fehlerhafte Konzepte, Softwarefehler, Datenverluste beim Kunden.Zur Cyberversicherung
Max Weber,
vom Erzieher zum Finanzberater
Max hat selbst erlebt, wie sich einseitige Beratung anfühlt. Heute berät er so, wie er es sich damals gewünscht hätte.

Mein Weg
Bevor ich Finanzberater wurde, habe ich mehrere Jahre als Erzieher gearbeitet. Mein Bedürfnis, Menschen weiterzuhelfen, stammt aus dieser Zeit und ist bis heute geblieben.
Den Wendepunkt habe ich nicht gesucht. Ich wurde jahrelang ausschließlich von einer einzigen Gesellschaft beraten und merkte erst spät, dass meine Investmentanlage im Rentenfall höchstens für fünf Jahre gereicht hätte. Ab diesem Zeitpunkt habe ich mich gründlich mit Geld, Wirtschaft und Kapitalmärkten beschäftigt, um nie wieder in eine solche Situation zu kommen.
Heute berate ich gemeinsam mit meinem Team meine Mandanten als unabhängiger Makler und sorge dafür, dass Menschen ihre finanziellen Entscheidungen mit Klarheit und Vertrauen treffen.
Ich berate so, wie ich es mir damals selbst gewünscht hätte: ehrlich, verständlich und mit echtem Interesse an deiner Situation. Ich empfehle, statt zu verkaufen.


Lieber direkt sprechen?
Sprechzeiten: Mo bis So 9 bis 20 Uhr. In Potsdam, bei dir zu Hause oder per Video.
Lass uns über
deine Finanzen sprechen
Erzähl uns kurz, worum es geht: ein Vertrag, den du prüfen lassen willst, ein Ziel, das du angehen möchtest, oder einfach der Wunsch nach Überblick. Wir melden uns persönlich bei dir.
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?
Versichert sind echte Vermögensschäden Dritter, die aus einem Fehler in deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, etwa eine falsche Empfehlung, eine übersehene Frist oder eine fehlerhafte Berechnung. Dazu kommt passiver Rechtsschutz: Der Versicherer prüft Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab.
Was ist ein Vermögensschaden, zum Beispiel?
Ein Hausverwalter vergisst, eine Mieterhöhung fristgerecht zu verschicken, und dem Eigentümer entgehen Einnahmen. Ein Berater empfiehlt eine falsche Förderung, und der Kunde verliert den Zuschuss. Niemand ist verletzt, nichts ist kaputt, trotzdem fehlt Geld. Genau für solche Fälle ist die VSH gedacht.
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Das hängt von Beruf, Jahresumsatz, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Zahlweise ab. Ein Einzelvermittler zahlt deutlich weniger als ein Büro mit mehreren Beratern. Eine höhere Summe als die Mindestsumme kostet oft nur einen kleinen Aufschlag; wir zeigen dir die Staffel im Vergleich.
Wer haftet bei einem Vermögensschaden?
Zunächst du selbst oder deine Gesellschaft, mit dem gesamten Vermögen. Die VSH übernimmt die berechtigte Forderung bis zur Versicherungssumme und trägt die Kosten, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen sind nach den Bedingungen ausgeschlossen, dafür zahlt grundsätzlich keine Versicherung.
Beratet ihr auch Berufsträger außerhalb von Potsdam?
Ja. Wir beraten im ganzen Landkreis Potsdam-Mittelmark, etwa in Werder (Havel), und auf Wunsch bundesweit per Video, denn bei der VSH entscheiden die Unterlagen, nicht der Ort. Persönlich treffen wir dich in Potsdam oder direkt in deiner Kanzlei oder deinem Büro.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 34d GewO, Versicherungsvermittler (Abs. 5 Nr. 3: Berufshaftpflicht als Erlaubnisvoraussetzung)
- § 12 VersVermV, Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme; aktuelle Beträge: Delegierte Verordnung (EU) 2024/896)
- § 15 MaBV, Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter (500.000 € je Fall, 1.000.000 € je Jahr)
- § 51 BRAO, Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte (250.000 € je Fall; für Steuerberater entsprechend § 52 DVStB)
